Stand: Montag, 20. September 2021
Änderung für Übernachtungsgäste der Dauercamper
Die Kontaktdatenerhebung (Anreisezettel) bleibt für alle bestehen; auch für Geimpfte und Genesene. Ebenso bleibt die Maskenplicht in den Sanitärgebäuden und der Müllstation bestehen.
Übernachtungsgäste:
Es dürfen Angehörige von maximal einem weiteren Haushalt zur Übernachtung kommen und dieses ausschließlich, wenn der Platzeigentümer selbst vor Ort ist. Dieses ist eine Regelung, die wir als Betreiber vorgeben (Hausrecht).
Familienangehörige ersten Grades können den Platz auch ohne Anwesenheit des Platzbesitzers nutzen. Dieses gilt für Eltern, Kinder und Geschwister.
Neue Landesverordnung ab 20.09.2021
Besucherregelung der Dauercamper
Besucher sind grundsätzlich vor Anreise anzumelden.
Die Kontaktdaten aller (Dauercamper sowie Besucher) müssen weiterhin abgegeben werden, dieses zählt auch für Geimpfte, Genesene und Getestete.
Ab 20.09.2021 gilt die 3G-Regel, so ist ein Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis (maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test) vorzulegen. Kinder unter sieben Jahren bleiben von den Testpflichten ausgenommen. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, benötigen auch weiterhin keinen zusätzlichen Testnachweis. Als vollständig geimpfte, genesene und negativ getestete Personen gelten nach wie vor nur asymptomatische Personen ohne typische Coronavirus-Symptome.